Der Blick aus dem Fenster fällt auf die verschneiten Alpen unter blauem Himmel. Eben erst waren Eiger, Mönch und Jungfrau vor dem Aletschgletscher aufgetaucht; nur wenige Minuten später ist bereits das Gipfelkreuz des Matterhorns gut zu erkennen. Unser Airbus A319-112 war vor rund dreissig Minuten am Flughafen Zürich unter den Wasserfontänen der Flughafenfeuerwehr zur Startbahn gerollt und anschliessend Richtung Süden abgehoben.
Überraschender Kommandowechsel
Mit mir an Bord sind rund hundert Passagiere: eine bunte Schar aus Medienschaffenden, Mitarbeitenden von Hotelplan und der Fluggesellschaft Germania, geladenen Gästen sowie Offizieren der Schweizer Luftwaffe.
Man sollte meinen, Letztere hätten auch ohne Airbus, dafür mit einem Kampfjet, abheben können. Doch sie haben anderes im Sinn: Einer der Offiziere ergreift das Mikrofon und erklärt den verwunderten Passagieren, dass die Cockpit-Crew ab sofort unter dem Kommando der anwesenden Offiziere stehe und der Airbus in eine geplante Übung der Luftwaffe einbezogen werde. In der Fachsprache spricht man von einer «Interception», wenn ein Flugzeug ohne Erlaubnis in den Luftraum eines fremden Staates eindringt, von der dortigen Luftwaffe abgefangen und aus dem Luftraum begleitet oder im Extremfall zur Landung gezwungen wird. Dass es sich bei unserem Manöver keineswegs um eine unfreundliche Aktion, sondern um eine vorgängig mit der Fluggesellschaft abgesprochene Übung handelt, schiebt der Luftwaffenoffizier immerhin wenig später nach.
Mit dem Kampfjetpiloten auf Augenhöhe
Kurz darauf erscheint vor den Fenstern unserer Maschine auf jeder Seite eine F/A-18 der Luftwaffe. Wer eben noch glaubte, das Gipfelkreuz des Matterhorns sei zum Greifen nah, ist nun versucht, dem freundlich winkenden Piloten des Kampfjets über den Flügel hinweg die Hand zu reichen. Nach einer kurzen Begleitung verschwinden die beiden Maschinen unter beziehungsweise über uns, nur um wenig später auf der Gegenseite wie aus dem Nichts wieder aufzutauchen. Später hebt der Abwurf einer Raketen die Übung auf die nächste Stufe. Das "Geschoss" ist, wie uns der Offizier versichert, selbstverständlich nicht echt und wird zu Übungszwecken eingesetzt. Es verursacht vor allem viel Rauch – und ein Raunen unter den Passagieren.
Snacks an Bord und eine begleitete Landung
Während der folgenden rund dreissig Minuten serviert uns die Crew Getränke und Snacks. Derweil bereitet die Luftwaffe eine «Enforced Landing» am Flughafen Zürich vor. Selbstverständlich ist auch der Flughafen vorgängig in die Pläne eingeweiht worden, sodass einer sicheren Landung in Kloten nichts im Wege steht. Das Manöver und die Bilder dieser Stunde als eindrücklich zu bezeichnen, ist sicherlich treffend – wird dem Erlebten aber nur unzureichend gerecht.
Happy Landing ohne Happy End
Der im Bericht beschriebene Flug fand am Morgen des 19. März 2015 statt. Als damaliger CEO von Hotelplan Suisse war ich an der Gründung einer virtuellen Airline namens Holiday Jet beteiligt. Unser Airlinepartner Germania sollte die Flugzeuge für die geplanten Kurzstreckenverbindungen, vornehmlich zu Destinationen am Mittelmeer, bereitstellen. Mindestens ein, allenfalls zwei Flugzeuge sollten unter der eigens dafür eingetragenen Marke Holiday Jet fliegen. Die Marke gehörte Hotelplan, und der zuvor beschriebene Flug war Teil der offiziellen Vorstellung des Joint Ventures mit Germania am Flughafen Zürich.
Die Kooperation mit Germania hatte kein Happy End: Sie überdauerte nicht einmal einen Sommer und endete vor Gericht. Noch während der ersten Saison sahen wir uns gezwungen, die Verträge zu kündigen, weil Germania vertraglich zugesicherte Slots am Flughafen Zürich nicht einhalten konnte. Diese Slots waren notwendig, um einen sinnvollen und vor allem rentablen Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Verantwortung für die Auslastung der Flugzeuge lag bei Hotelplan. Germania akzeptierte die Kündigung nicht und verklagte Hotelplan auf Schadenersatz in Höhe von 85 Millionen Franken. Germania konnte oder wollte nie glaubhaft erklären, wie diese enorme Summe zustande kam.
Für die Gerichte galt es in erster Linie zu beurteilen, ob die Kündigung rechtmässig war. Sowohl das Handelsgericht mit seinem Urteil von 2017 als auch das Bundesgericht mit seinem rechtskräftigen Urteil von 2018 kamen zum Schluss, dass dies der Fall war. Germania wurde in der Folge zur Zahlung einer Gerichtsgebühr von 500’000 Franken und einer Parteienentschädigung an Hotelplan in gleicher Höhe verurteilt. Beide Summen mögen hoch erscheinen. Wenn man aber, wie ich, den Verhandlungen persönlich als Zeuge beigewohnt und die stetig wachsenden Anwaltskosten und Aktenberge vor Augen hatte, wirkten sie angemessen.
Das Projekt Holiday Jet hatte ich damals mit dem Job von meinem Vorgänger und gleichzeitigen Chef geerbt und in der Folge auch mitgetragen. Man hätte annehmen können, der Sieg vor Bundesgericht würde mir intern Rückenwind verschaffen. Das Umgekehrte war der Fall. Meine Karriere bei Hotelplan kam kurz nach dem Gerichtsurteil zu einem abrupten Ende. Wer vermutet, ich sei nur so lange geduldet worden, wie man im Falle einer Niederlage vor Bundesgericht nicht auf einen Sündenbock verzichten konnte, ist ein Schelm.
Es war unschön mitanzusehen, wie viel Energie und Arbeit innerhalb weniger Wochen verpufften und wie die Fluggesellschaft Germania später unter den Nachwirkungen Konkurs ging. Dort arbeiteten Menschen, die mir nicht gleichgültig waren.
Auch dem ehemaligen Holiday Jet Airbus A319-112 mit der Immatrikulation HB-JOH erging es nicht viel besser. Eine Zeit lang flog die Maschine für die Schweizer Airline Chair weiter, bevor sie im Februar 2020 während einer Wartung am Flughafen Neapel durch ein sich schliessendes Hangartor so stark beschädigt wurde, dass sie als Totalschaden abgeschrieben werden musste. Die Firma Hotelplan als Tochter der Migros gibt es inzwischen auch nicht mehr, aber das ist eine andere Geschichte…


